Für Schaffhauser Familien mit einem höheren Einkommen oder für Auswärtige aus den übrigen Gemeinden aus dem Kanton Schaffhausen, aus angrenzende Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Thurgau oder aus dem nahen Ausland gelten die unten stehenden Tarife. Bitte beachten Sie, dass das Spielhuus ein privates Non-Profit-Unternehmen ist. Die erhobenen Tarife verstehen sich pro Kind und basieren auf einer nicht Gewinn orientierten Rechnung. Sie gelten ab 1. August 2025.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie detailliertere Angaben zu unseren Tarifen, z.B. zur Buchung von halben Tagen, zu weiteren ordentlichen und ausserordentlichen Kosten erhalten Sie auf Nachfrage bei unseren Hausleitungen.
Auf Antrag und nur bei vorhandenen Kontingenten: Für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen und einem steuerbaren Einkommen kleiner als CHF 160'000, stehen auf Antrag bei der Stadt Schaffhausen subventionierte Plätze gemäss der städtischen Tariftabelle zur Verfügung. Zudem gelten zusätzlich besondere Vertragsbestimmungen.
Detailliertere Angaben zu den subventionierten Tarifen, zu den spezifischen Vertragsbedingungen sowie zu den weiteren ordentlichen und ausserordentlichen Kosten erhalten Sie auf Nachfrage bei unseren Hausleitungen.
Anspruch auf Betreuungsgutschriften hat, wer im Kanton Schaffhausen wohnt, berufstätig, in Ausbildung oder stellensuchend ist und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Gern klären wir Ihren Anspruch darauf ab. Fragen Sie auch hier bei der Hausleitung nach.
Der Verein Spielhuus-Tagesstätten ist laufend darum bemüht, den räumlichen und personellen Bedürfnissen der Gruppen und den steigenden Anforderungen nachzukommen. Das Spielhuus behält sich daher Preiserhöhungen vor.