Corona-Hilfe für Spielhuus-Eltern UPDATE 23.09.2020
23.09.2020 - Update
Unser Corona-Büro ist in den letzten Wochen häufig besetzt gewesen. Inzwischen sind alle guter Dinge, da der Endspurt in Sicht ist. Inzwischen sind alle Gelder der Jakob und Emma-Windler-Stiftung bei uns eingetroffen. Die letzten Bereinigungen werden dieser Tage erledigt. Die Beträge werden voraussichtlich an diesen Daten überwiesen:
- für Familien im Spielhuus Kronenhalde am 29. September 2020
- für Familien im Spielhuus Emmersberg am 30. September 2020
- für Familien im Spielhuus Krebsbach am 7. Oktober 2020
Eltern, die keine Gutschrift bekommen, haben
- ev. die Spielhuus-Dienste Lockdown vollumfänglich genutzt und erhalten daher keine Gutschrift.Oder
- ev. noch ausstehende Zahlungen, die das Spielhuus mit dem Guthaben verrechnet.Oder
- ev. noch keine korrekte Bankverbindung (IBAN) angegeben. Bitte reichen Sie diese sofort der Hausleitung nach.
Alle Eltern, die vor dem 30. Juni 2020 ein Kind im Spielhuus hatten, erhalten ein Schreiben/einen Nachweis mit Ihrem Guthaben . Wichtig: Bewahren Sie dieses Schreiben auf und legen Sie es der Steuererklärung bei!
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Hausleitung.

09.09.2020
Wenn auch voreilige und unnötige Medieninformationen teilweise zu allzu forschen Erwartungen der Eltern führte - Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt mit Ihrer grossmütigen Geste die Spielhuus-Eltern und somit direkt auch die Kinder. Wir können im Kanton Schaffhausen vom Glück reden. Den Eltern wird dank der Windler-Stiftung keine Essenspauschale abgezogen. Es wird der gesamte prozentuale Ausfall erstattet. Eine weitere gute Nachricht: Dem Spielhuus bleiben Betreibungsverfahren erspart gegen vereinzelte Eltern, die ihre Betreuungskosten trotz wiederholter Aufforderung nicht bezahlt haben.
Der Aufwand von Seite Spielhuus war bisher beträchtlich. Um ihn einigermassen in Grenzen zu halten, haben wir erst die Rückmeldung des Kantons zu unserem versuchsweisen Abrechnungsmodus (Monat März) abgewartet. Dieser Modus wurde explizit gutgeheissen. Daraufhin hat das Spielhuus die übrigen Monate April, Mai und Juni zur Abrechnung eingereicht – mit Datum 8. Juli. Eine minimale Korrektur wurde Ende Juli nachgereicht. Anfang September hat der Kanton die Dossiers der Windler-Stiftung zur Überweisung weitergeleitet. Diese hat uns inzwischen den Erhalt und die baldige Anweisung der Eltern-Beträge bestätigt. Sobald diese Beträge auf dem Spielhuus-Konto eingegangen sind, werden wir mit die Rückzahlungen, bzw. bei offenen Guthaben, mit den Verrechnungen beginnen.
19.05.2020
Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt die Kinderbetreuungseinrichtungen im Kanton Schaffhausen mit Unterstützungsbeiträgen zur Linderung des wirtschaftlichen Schadens im Zuge der Corona-Krise. Die Unterstützung hat zum Ziel, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen auf Beiträge verzichten können, die die Eltern bezahlen müssten. Noch nicht bezahlte Elternbeiträge sollen dadurch erlassen und bereits bezahlte Elternbeiträge erstattet oder an künftige Beiträge angerechnet werden.
Gleichzeitig hat der Kanton entschieden, dass für Kitas keine Mittel aus dem Härtefallfonds ausgeschüttet werden.
Fragen? Wir sind jederzeit für Sie da. Kontakt Spielhuus


